Hundekasse

Ab dem Jagdjahr 2016/2017 führt der Hegering Remblinghausen entsprechend dem Wunsch seiner Mitglieder und Revierpächter eine Hundekasse ein. Jeder entstandene Schaden durch wehrhaftes Wild in einem der teilnehmenden Reviere des Hegerings Remblinghausen kann, entsprechend den Regelungen der Satzung, die Leistungen der Hundekasse in Anspruch nehmen.

Erforderlich hierzu ist eine rechtzeitige  Anmeldung des entstandenen Schadens beim Vorsitzenden und/oder Schatzmeister des Hegerings.